AGB (für Auftraggeber)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der medical event solutions GmbH

(nachfolgend: Auftragnehmerin)

Die Auftragnehmerin bearbeitet die ihr erteilten Aufträge zu den folgenden Bedingungen:

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristschen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Auftraggeberin und ihren Auftraggebern. Sie gelten auch für künftige Aufträge, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.

1.3 Der Einbeziehung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

2. Angebote, Vertragsschluss, Kostenvoranschläge

2.1 Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, der Auftragnehmerin bindend ein Angebot zur Durchführung der Dienstleistung gemäß dem Angebot der Auftragnehmerin zu unterbreiten.

2.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin zustande.

2.3 Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind unverbindlich.

3. Veranstalter

3.1 Veranstalter der jeweils beauftragten Veranstaltung ist der Auftraggeber.

3.2 Die Auftragnehmerin schließt die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Verträge, insbesondere Verträge zur Anmietung von Räumen, Gastronomie und zur Beauftragung von Künstlern, im Auftrag und mit Vollmacht des Auftraggebers in ihrem eigenen Namen und auf ihre Rechnung ab. Die entstehenden Kosten stellt sie dem Auftraggeber in Rechnung.

3.3 Erforderliches Material beschafft die Auftragnehmer in ebenfalls im Auftrag und mit Vollmacht des Auftraggebers in ihrem eigenen Namen und auf ihre Rechnung. Die entstehenden Kosten stellt sie dem Auftraggeber in Rechnung.

4. Leistungsumfang, Schriftform

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

4.2 Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.

4.3 Nach Vertragsabschluss erforderliche Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen teilen sich die Vertragsparteien gegenseitig unverzüglich mit. Soweit die hierdurch eintretenden Veränderungen den Vertragsinhalt nicht oder nur unwesentlich berühren, steht dem Auftraggeber aus diesem Grund kein Kündigungsrecht zu.

5. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzugszinsen

5.1 Die vertragsgemäße Vergütung ist wie folgt zur  Zahlung fällig:

  • 50 % innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung, wobei es auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Auftragnehmerin ankommt;
  • die restliche Vergütung nach Ende der Veranstaltung und Rechnungstellung durch die Auftragnehmerin innerhalb von zwei Wochen nach dem Rechnungsdatum, wobei es auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Auftragnehmerin ankommt;

5.2 Erfolgt der Abschluss des Vertrags weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin, sind

  • 50 % der vereinbarten Vergütung bereits sofort mit der schriftlichen Auftragsbestätigung und Rechnungstellung durch die Auftragnehmerin fällig;
  • die restliche Vergütung nach Ende der Veranstaltung und Rechnungstellung durch die Auftragnehmerin innerhalb von zwei Wochen nach dem Rechnungsdatum, wobei es auf den  Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Auftragnehmerin ankommt.

5.3 Sonstige in Rechnung gestellte Beträge, insbesondere diejenigen gemäß 3.2 und 3.3, sind sofort nach Rechnungseingang fällig.

5.4 Die Verzugszinsen betragen 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz p.a. Allgemeine Geschäftsbedingungen

6. Aufrechnung, Abtretung

6.1 Der Auftraggeber kann gegen Vergüt ungsansprüche der Auftragnehmerin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgeste llten Forderungen aufrechnen.

6.2 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin zustehenden Ansprüchen bedarf der Zustimmung der Auftragnehmerin.

7. Nutzungsrechte

7.1 Alle Leistungen, auch einzelne Teile der Leistungen, der Auftragnehmerin bleiben in ihrem Eigentum. Die gilt insbesondere für Ideen, Konzepte, Präsentationen usw. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur einmaligen Nutzung für den Vertragszweck.

7.2 Eine weitergehende oder erneute Nutzung durch den Auftraggeber bedarf der Einwilligung der Auftragnehmerin und ist gesondert zu vergüten.

8. Kündigung

8.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen; die Kündigung bedarf der Schriftform.

8.2 Kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis, ist er verpflichtet, die bis dahin gemäß 3.2 und 3.3 entstandenen und von der Auftragnehmerin in Rechnung gestellten Kosten zu bezahlen.

8.3 Im Falle der Kündigung des Auftraggebers stehen der Auftragnehmerin neben den gemäß 8.2 zu ersetzenden Kosten Vergütungsansprüche wie folgt
zu:

  • 50 % der vereinbarten Vergütung nach Vertragsabschluss bzw. Angebotsannahme
  • 80 % der vereinbarten Vergütung bei einer Kündigung bis zu 90 Tagen vor Veranstaltungsbeginn
  • 100 % der vereinbarten Vergütung bei einer Kündigung 30 oder weniger Tage vor Veranstaltungsbeginn

8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Seiten hiervon unberührt.

8.5 Die Auftragnehmerin ist insbesondere zur Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, wenn sich der Auftraggeber mit der Zahlung der fälligen Vergütung gemäß

5.1 oder der Zahlung der von der Auftragnehmerin verauslagten und ihm in Rechnung gestellten Beträge gemäß 3.2 und 3.3 in Verzug befindet. In diesem Fall gelten die Regelungen gemäß 8.3 entsprechend.

9. Haftung

9.1 Die Auftragnehmerin haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person unbeschränkt. Sie haftet weiter für von ihr oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt.

9.2 Die Haftung der Auftragnehmerin auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens, der nicht unter 9.1 fällt, wird auf den Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Hinblick auf von ihm zu erbringende Eigenleistungen eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese der Auftragnehmerin nachzuweisen.

10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

10.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.

11. Salvatorische Klausel

11.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Parteien, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.