Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für sämtliche Leistungen zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und der Auftragnehmerin (Medical Event Solutions GmbH)gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn deren Gültigkeit von der Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurde.



§ 2 Vertragsgrundlage
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Event-Angebot, in welchem alle Leistungen sowie deren Vergütung festgehalten werden.
Die Angebote der Agentur sind freibleibend.



§ 3 Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, welche nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit die hierdurch geschaffenen Veränderungen den vereinbarten Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berühren, steht dem Auftraggeber deshalb kein Kündigungsrecht zu.
3.3 Die Auftragnehmerin ist –nach Rücksprache mit dem Auftraggeber- berechtigt, Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
3.4 Soweit die Auftragnehmerin zur Durchführung einer Veranstaltung Verträge mit Dritten schließt, erfolgt dieser Vertragsschluss namens und in Vollmacht des Auftraggebers.
Dies betrifft insbesondere Verträge zur Anmietung von Räumen, Gastronomie und die Beauftragung von Künstlern.



§ 4 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
4.1 Zur Deckung des Aufwandes ist ein Vorschuss in Höhe von 50% zu leisten. Der Vorschussbetrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss dem Konto der Auftragnehmerin gutzuschreiben.
4.2 Kommt das Vertragsverhältniss nicht mindestens dreißig Tage vor dem Beginn einer Veranstaltung zustande, so ist bereits bei Vertragsschluss der Vorschussbetrag zu entrichten.
4.3 Der restliche Vergütungsbetrag ist nach Veranstaltungsende mit Rechnungslegung zu zahlen.
4.4 Die durch die Auftragnehmerin gestellten Rechnungen sind sofort nach Zahlungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteten Zahlungen gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basszinssatz als vereinbart.
4.5 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Abtretungen von Forderungen gegen die Auftragnehmerin sind nur mit deren Zustimmung möglich.
4.6 Von der Auftragnehmerin erstellte Kostenvoranschläge sind nicht rechtsverbindlich.



§ 5 Nutzungsrechte
Alle Leistungen der Auftragnehmerin (z.B. Ideen, Konzepte, Präsentationen u. a.) auch einzelne Teile der Leistungen bleiben im Eigentum der Auftragnehmerin.
Sämtliche Leistungen der Auftragnehmerin werden ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck erbracht.
Für die Nutzung der Leistung der Auftragnehmerin, welche über die konkrete vertragliche Nutzung hinausgeht ist die
Zustimmung der Auftragnehmerin erforderlich. Ihr und dem Urheber steht in diesem Fall eine gesonderte angemessene Vergütung zu.



§ 6 Kündigung
6.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältniss mit der Auftragnehmerin jederzeit zu kündigen. Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung ist deren Schriftform.
6.2 Bei vorzeitiger Vertragsaufhebung werden dem Auftraggeber folgende Kosten in Rechnung gestellt:
6.2.1 Bis zu 30 Tagen vor dem Veranstaltungstermin: 50%
der vereinbarten Vergütung .
Bis zu 15 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn: 80% der vereinbarten Vergütung.
Bis zu 5 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung.
6.2.2 Dem prozentual zu zahlenden Vergütungsbetrag werden die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Materialkosten/Sachmittelkosten hinzugerechnet.
6.2.3 Es sind weiterhin die Kosten für bis dahin beauftragte Fremdfirmen auszugleichen.
6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Diese steht der Auftragnehmerin insbesondere zu, sobald die vereinbarten Vorschussbeträge nicht zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlte werden.
Kündigt die Auftragnehmerin in Folge Zahlungsverzuges, so schuldet der Auftraggeber die unter 6.2 aufgeführten Kosten.



§ 7 Haftung
7.1 Die Auftragnehmerin haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Anspruch auf Verletzung an Leben, Körper oder Gesundheit beruht bzw. auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.2 Soweit eine Haftung wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten besteht, so haftet die Auftragnehmerin bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für vertragsuntypische und daher praktisch nicht vorhersehbare Schäden.
7.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die vertraglich vereinbarten Eigenleistungen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.



§ 8 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
8.1 Alle Rechtsbeziehungen der Auftragnehmerin mit dem Auftraggeber unterliegen deutschem Recht.
8.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin-Charlottenburg.



§ 9 Schlussbestimmungen
Sollte ein Teil des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Vereinbarungen unberührt. Anstelle des unwirksamen Teils des Vertrages gilt als vereinbart, was der Absicht der Vertragsparteien im Sinne und Geist des Vertrages am nächsten kommt. Entsprechenden gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke haben sollte.